Der Bundesgerichtshof hat diese Woche eine Entscheidung zu Musikindustriellen Abmahnungen von Tauschbörsenteilnehmern getroffen. In dem besonderen Fall ging es um einen damals 13-jährigen, der schön über den Anschluss seiner Eltern Musik runtergeladen und da Peer2Peer Netzwerk auch gleichzeitig hochgeladen hatte, erwischt wurde und dank Strafunmündigkeit nicht so direkt greifbar war. Ist doch doof, sagte da die Musikindustrie, kann man aber was machen. Greifen wir uns den Erziehungsberechtigten, soll der doch für seinen Filius zahlen.
Der fand das aber gar nicht toll, hat sich dagegen gewehrt und dann (auch weil er im Vorfeld schon dem Sohnemann gesagt hat Du, böse, macht man nicht, weil das macht die Musikindustrie ganz doll arm und technische Vorkehrungen getroffen hatte, die Söhnchen aber umschifft hat) sogar Recht bekommen. Der BGH ist der Meinung, dass Eltern dann nicht für ihre Kinder zu haften haben, wenn sie diese nachdrücklich davor gewarnt haben, sich an Internet-Tauschbörsen zu beteiligen (also mal ganz verkürzt).
Fand der Anwalt der Musikindustrie aber voll blöde und hat dann die heutigen Erziehungsmethoden als zu lasch kommentiert. Sinngemäss so, dass früher ein paar Ohrfeigen nicht geschadet hätten und heute dagegen Eltern ihre Erziehungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen würden. Soso, Kinderschlagen als Erziehungsaufgabe. Illegal downgeloadet? Einen auf die Fresse! Suppe nicht aufgegessen? Einen auf die Fresse! Zimmer nicht ordentlich? Einen auf die Fresse! Mütze nicht aufgesetzt? Genau…
Mein Baseballschläger hat übrigens gerade auch eine spannende Theorie aufgestellt und würde den Anwalt mal gerne zur Überprüfung persönlich kennenlernen. Die These? Sanfte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen…